(11.03.2015) In einem Brief an die rheinischen Bundestagsabgeordneten hat sich der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Christoph Nagelschmitz, für Nachbesserungen beim Mindestlohn eingesetzt. Die mit dem neuen Gesetz verbundenen bürokratischen Auflagen haben die im Vorfeld geäußerten Befürchtungen noch übertroffen, so Nagelschmitz.

Christoph Nagelschmitz
Im Einzelnen bemängelt der Präsident des Provinzialverbandes Vorschriften zu den Aufzeichnungspflichten sowie zum Lohnauszahlungszeitpunkt. Entgegen der Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz bestünde das Bundesarbeitsministerium darauf, dass die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes höher einzustufen seien und deshalb eine Aufzeichnungspflicht für alle Mitarbeiter zu erfüllen sei. „Die Betriebe stehen jetzt vor diesen insbesondere in Zeiten der Spitzenbelastung bei der Ernte nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erfüllenden bürokratischen Auflagen“, so Nagelschmitz. Für größere Betriebe sei diese Pflicht nur durch die Einstellung von zusätzlichem Büropersonal zu bewältigen. Viele kleinere Arbeitgeber sähen sich durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand überfordert. Die Aufzeichnungspflicht belaste massiv das Betriebsklima in den Betrieben, da langjährige, oft auch leitende Mitarbeiter die Anweisung zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten als Zeichen des Misstrauens werteten.
Auf Unverständnis stoße auch die Aufzeichnungspflicht für mithelfende Familienangehörige, die ein Stützpfeiler der in bäuerlicher Hand geführten Sonderkulturbetriebe seien. Nagelschmitz forderte die Abgeordneten auf, sich für eine Reduzierung der Aufzeichnungspflichten auf ein vernünftiges Maß einzusetzen.
Ferner bemängelte Nagelschmitz die vorgeschriebene Lohnauszahlung für die in einem Monat erbrachte Arbeitsleistung spätestens am letzten Banktag des Folgemonats. Für osteuropäische Saisonarbeitskräfte, die häufig nicht über ein Bankkonto verfügten, während des Beschäftigungszeitraums aber auch keine größeren Mengen Bargeld bei sich führen wollten, sei diese Regelung nicht praktikabel. Hier forderte er eine Gesetzesänderung. Die bisherige Praxis der Lohnauszahlung an osteuropäische Saisonarbeitskräfte am Ende des Beschäftigungszeitraumes müsse wieder erlaubt werden.
„Was unsere Betriebe in dieser schwierigen Lage benötigen, ist die Rückendeckung der verantwortlichen Politiker. Viele Betriebsleiter in Deutschland befürchten, dass der abnehmende Lebensmitteleinzelhandel auf Grund der gestiegenen Erzeugungskosten bei Obst und Gemüse auf ausländische Herkünfte umsteigt“, so der Präsident. Für viele Verbraucher sei nach wie vor der Preis das entscheidende Einkaufskriterium. Deshalb bestünde die Gefahr, dass der Handel seinen Bedarf in Staaten mit niedrigeren Lohnkosten decken werde.