(20.03.2020) Erste Kommunen haben im Rahmen der Corona-Pandemie begonnen, Ausgangssperren zu verhängen. Landwirte, die Fahrten zur Feldbestellung oder zum Verkauf ihrer Produkte unternehmen, fallen unter den Ausnahmetatbestand, da diese Fahrten der beruflichen Tätigkeit dienen und zusätzlich einen Beitrag zur Ernährungssicherung leisten. Dies betrifft auch die Mitarbeiter, die Fahrten zum Betrieb des Landwirtes oder im Rahmen von betrieblichen Zwecken unternehmen. Hier können Sie die Selbsterklärung für Landwirte und eine Mitarbeiterbescheinigung herunterladen. Beide Formulare wurden vom RLV entwickelt. Durch das Mitführen dieser Bescheinigungen ist es möglich, sich trotz festgesetzter Ausgangssperren zu betrieblichen Zwecken frei zu bewegen und dies gegenüber Polizei und Ordnungsämtern zu dokumentieren.

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