Geplante Mindestlohnerhöhung von Minister Heil gefährdet Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
Der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer und die Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV-Arbeitgebervereinigung) lehnen die jüngsten Forderungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns mit aller Entschiedenheit ab. Aktuell liegt der Mindestlohn nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission bei 12,41 € pro Stunde, zum 01. Januar 2025 erfolgt noch einmal eine Erhöhung auf 12,82 €. Mit Verweis auf eine EU-Richtlinie plädiert der Minister jedoch für eine deutliche Anhebung des Mindestlohns auf bis zu 15 Euro im Jahr 2026. Aus Sicht der beiden Verbände wäre dies eine untragbare Belastung für die Landwirtschaft, insbesondere für die rheinischen Sonderkulturbetriebe im Bereich Obst- und Gemüseanbau, und ein weiterer Versuch von Minister Heil, in die Arbeit der Mindestlohnkommission einzugreifen.
„Unsere Betriebe befinden sich bereits jetzt in einer äußerst schwierigen Lage. Die Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Markt sind für deutsche Landwirte durch die hohen Mindestlöhne deutlich härter als in vielen anderen EU-Ländern“, erklärt Georg Boekels, Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer. „Während unsere Hauptkonkurrenten in Südeuropa und Nordafrika unter deutlich niedrigeren Lohn- und Sozialstandards produzieren, müssen wir in Deutschland mit immer weiter steigenden Kosten rechnen. Eine Erhöhung des Mindestlohns auf bis zu 15 Euro im Jahr 2026 bedeutet für viele unserer Betriebe das wirtschaftliche Aus.“
Die rheinischen Sonderkulturbetriebe, die bereits jetzt mit erheblichen Mehrkosten durch steigende Energie- und Betriebsmittelpreise konfrontiert sind, könnten durch die geplante Lohnerhöhung in ihrer Existenz bedroht werden. „Der massive Preisdruck auf die landwirtschaftliche Produktion und die Konkurrenz durch günstigere Importe aus dem Ausland gefährden die regionale Versorgungssicherheit. Die Gefahr besteht, dass der Anbau von Obst und Gemüse in Deutschland langfristig nicht mehr wettbewerbsfähig ist“, warnt Johannes Brünker, Vorsitzender der RLV-Arbeitgebervereinigung.
Neben den wirtschaftlichen Folgen für die Landwirtschaft warnen Arbeitgebervereinigung und Provinzialverband vor negativen Auswirkungen auf Verbraucher und die Umwelt. „Wenn der Sonderkulturanbau aus Deutschland verschwindet, sind die Verbraucher zunehmend auf importierte Waren angewiesen, die oft unter deutlich niedrigeren Sozial- und Umweltstandards produziert werden“, betont Boekels. „Damit wird nicht nur die regionale Wertschöpfung geschwächt, sondern es entsteht auch eine Abhängigkeit von Produkten aus dem Ausland, deren ökologische Bilanz oft schlechter ist. Diese Abhängigkeiten sollten jedoch als eine der Lehren aus der Coronazeit vermieden werden.“
Die Politik sei aufgefordert, bei der Diskussion um eine Mindestlohnerhöhung die besonderen Herausforderungen der Landwirtschaft stärker zu berücksichtigen. „Wir brauchen keine weiteren Belastungen, sondern Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung unserer Betriebe. Auch solle sich die Politik, insbesondere Minister Heil, aus der Arbeit der Mindestlohnkommission heraushalten und nicht erneut vor einer Bundestagswahl völlig überzogenen Erhöhungen beim Mindestlohn fordern. Nur so kann der Sonderkulturanbau in Deutschland erhalten und die Versorgung mit regionalen, nachhaltig produzierten Lebensmitteln langfristig gesichert werden“, so Brünker abschließend.