Vorschlag der Mindestlohnkommission gefährdet Sonderkulturanbau in Deutschland:
Sonderregelung für Landwirtschaft und Gartenbau notwendig!
(27.06.2025) Der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer und die Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV-Arbeitgebervereinigung) lehnen den Vorschlag der Mindestlohnkommission zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes in zwei Schritten auf 13,90 Euro/Std. ab dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro/Std. ab dem 1. Januar 2027 ab.
Für Johannes Brünker, Vorsitzender der RLV-Arbeitgebervereinigung steht fest: „Für die Landwirtschaft muss es beim Mindestlohn Ausnahmen geben! Schon jetzt tun wir uns schwer mit den hohen Lohnkosten, die bei vielen Kulturen einen Großteil der Gesamtkosten ausmachen. Die Möglichkeiten der Mechanisierung sind derzeit ausgereizt. Es wird noch Jahre dauern, bis etwa Erdbeeren von Robotern geerntet werden können.“, stellt Brünker fest.
„Wir hoffen sehr, dass die von Bauernpräsident Rukwied geforderte Ausnahmeregelung kommen wird, die den Mindestlohn für die Landwirtschaft auf 80 % des gesetzlichen Mindestlohnes beschränken würde. Die Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer, der dem Vorschlag zustimmt, machen uns Hoffnung. Wenn die Verbraucher weiterhin regional erzeugtes Obst und Gemüse essen wollen, brauchen wir diese Ausnahmeregelung“, betonen Boekels und Brünker abschließend.