(16.04.2020) Die rheinischen Obstbauern haben mit der Ernte der ersten Erdbeeren in Gewächshäusern begonnen. Darauf weist der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer (Bonn) hin.
Foto: Sabine Weis
Bundesweit ist das Rheinland führend bei der Verfrühung von Erdbeeren. Die Anbaufläche von Erdbeeren in Gewächshäusern beträgt fast 20 ha. Wesentlich mehr Erdbeeren werden in Folientunneln angebaut. Mit jedem warmen Tag wird die Erntemenge jetzt größer werden, sodass sich die Verbraucher auf Erdbeeren aus regionalem Anbau freuen können.
Der Anbau in Gewächshäusern und Folientunneln hat gegenüber dem Freilandanbau Vorteile. Die Früchte sind vor Feuchtigkeit geschützt, so dass der Pilzbefall verringert wird und Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln eingespart werden können. Da die Früchte weder Wind noch Wetter ausgesetzt sind, besitzen sie eine hervorragende Qualität.
Das Kulturverfahren im geschützten Anbau ist sehr aufwendig und kostenintensiv. Daher müssen die Erdbeeren auch einen höheren Preis erzielen als Freilanderdbeeren. Die heimischen Früchte sind aufgrund ihres deutlich besseren Geschmacks aber auch einen höheren Preis wert als die Importware. Aufgrund der kurzen Transportwege können andere Sorten angebaut werden, die vor allem auf Geschmack und nicht auf Festigkeit der Früchte ausgewählt werden.
Durch den Anbau von Erdbeeren im Unterglasanbau kann die Erdbeersaison von etwa Mitte April bis in den Dezember verlängert werden. So gelingt es, ein kontinuierliches Angebot aus regionalem Anbau auf den Markt zu bringen.
Bis die Erdbeerernte im Freiland beginnt, wird es aber noch einige Zeit dauern.
(21.03.2020) Wie im heutigen Rundschreiben mitgeteilt wurde, müssen vor der Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte vorab der Bundespolizei wichtige Informationen übermittelt werden. Hier können Sie das entsprechende Word-Dokument herunterladen.
(05.06.2020) Eine Einreise der Erntehelfer per Flugzeug, nur die Hälfte der Kapazitäten in den Unterkünften, Hygienemaßnahmen wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und Atemschutz – durch die Corona-Pandemie sind den Obst- und Gemüsebauern im Rheinland große Mehrkosten bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften entstanden. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV), der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer sowie die Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgebervereinigung bitten in einem Schreiben an NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser und NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper um ein Hilfsprogramm für diese besonders betroffenen Bauern.
“Das Rheinland ist eine der größten Anbauregionen Deutschlands für Obst und Gemüse”, heben die drei Verbände in dem Brief hervor. Die Ernte der Erzeugnisse sei seit vielen Jahren mangels geeigneter heimischer Arbeitnehmer auf Saisonarbeitskräfte aus Osteuropa angewiesen. “Wir sind der Politik sehr dankbar dafür, dass sie die Einreise der Erntehelfer aus Osteuropa trotz der strengen Einreiseauflagen möglich gemacht hat”, betonen RLV, Provinzialverband und Arbeitgebervereinigung.
Den Betrieben sei durch die besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften erheblicher finanzieller Zusatzaufwand entstanden. “Wir gehen von einem Mehraufwand für die Arbeitgeber von mehr als 500 € je Saisonarbeitskraft aus”, schätzen die Verbände. Bedauerlicherweise konnten bei der Abgabe der Erzeugnisse an den Handel diese zusätzlichen Ausgaben nicht durch entsprechende Mehrerlöse aufgefangen werden. Dadurch würden viele Betriebe in ihrer Existenz gefährdet.
Vor diesem Hintergrund habe beispielweise das Land Niedersachsen einen Zuschuss in Höhe von 150 € je beschäftigter Saisonarbeitskraft gewährt. “Durch diese auf ein Bundesland beschränkte Hilfsmaßnahme wird der Wettbewerb zu Lasten der hiesigen Betriebe erheblich verzerrt. Wir bitten deshalb darum, auch in NRW eine finanzielle Unterstützung der Sonderkulturbetriebe, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, auf den Weg zu bringen”, fordern die Verbände abschließend.
(20.03.2020) Erste Kommunen haben im Rahmen der Corona-Pandemie begonnen, Ausgangssperren zu verhängen. Landwirte, die Fahrten zur Feldbestellung oder zum Verkauf ihrer Produkte unternehmen, fallen unter den Ausnahmetatbestand, da diese Fahrten der beruflichen Tätigkeit dienen und zusätzlich einen Beitrag zur Ernährungssicherung leisten. Dies betrifft auch die Mitarbeiter, die Fahrten zum Betrieb des Landwirtes oder im Rahmen von betrieblichen Zwecken unternehmen. Hier können Sie die Selbsterklärung für Landwirte und eine Mitarbeiterbescheinigung herunterladen. Beide Formulare wurden vom RLV entwickelt. Durch das Mitführen dieser Bescheinigungen ist es möglich, sich trotz festgesetzter Ausgangssperren zu betrieblichen Zwecken frei zu bewegen und dies gegenüber Polizei und Ordnungsämtern zu dokumentieren.
(19.03.2020) Saisonarbeitskräfte, die die deutsche Grenze übertreten wollen, müssen einen Nachweis mit sich führen, zu welchem Zweck sie die Grenze überschreiten wollen. Sofern kein Nachweis über eine Arbeitsaufnahme mitgeführt wird, werden die Personen umgehend zurückgeschickt. Als Nachweis kann die Kopie des Arbeitsvertrages oder eine „Pendlerbescheinigung“ dienen, die hier heruntergeladen werden kann.