(19.03.2020) Saisonarbeitskräfte, die die deutsche Grenze übertreten wollen, müssen einen Nachweis mit sich führen, zu welchem Zweck sie die Grenze überschreiten wollen. Sofern kein Nachweis über eine Arbeitsaufnahme mitgeführt wird, werden die Personen umgehend zurückgeschickt. Als Nachweis kann die Kopie des Arbeitsvertrages oder eine „Pendlerbescheinigung“ dienen, die hier heruntergeladen werden kann.

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