(15.07.2020)
Aufgrund steigender Infektionszahlen in den osteuropäischen Staaten hat Österreich am 8. Juli 2020 nun auch für Bulgarien und Rumänien eine Reisewarnung ausgesprochen und die Einreisebedingungen verschärft. Eine Einreise aus den vorgenannten Staaten ist nur bei Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Anderenfalls oder wenn das ärztliche Zeugnis bei der Einreise älter als vier Tage ist, ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Allerdings gilt diese Regelung nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammen-hang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 nicht für die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp. Saisonkräfte aus Rumänien oder Bulgarien können damit weiterhin durch Österreich nach Deutschland reisen. Hierfür benötigen sie – um die Einreise zum Transit zu belegen – einen Nachweis über die geplante Beschäftigungsaufnahme in Deutschland (Arbeitsvertrag). Zudem sollte ein ausgefülltes Formular zur Einreise/Durchreise, das in deutscher und englischer Sprache verfügbar ist, vorgelegt werden.
Transiterklärung auf Deutsch und Transiterklärung auf Englisch