(23.11.18) Ab dem 1.1.2019 wird die bisherige Verpackungsverordnung durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Das Verpackungsgesetz betrifft alle Obst- und Gemüsebaubetriebe, die als Erst-In-Verkehr-Bringer Obst und Gemüse gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder nach Deutschland einführen. Das Verpackungsgesetz finden Sie hier.

20181114a