Erneute Anhebung des Mindestlohns ab 2024

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 eine erneute Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Demzufolge soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro erhöht werden. Hierzu nehmen der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, und der Vorsitzende der Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschafts-Verband, Wolfgang Wappenschmidt, wie folgt Stellung:

„Wir begrüßen es zunächst einmal sehr, dass sich die Mehrheit der Mindestlohnkommission nicht dem massiven Druck aus Politik, Gewerkschaften und Sozialverbänden gebeugt hat, den Mindestlohn auf 13,50 Euro oder noch höher festzulegen. Auch wenn die Anhebung vergleichsweise moderat ausgefallen ist, führt sie für die Landwirtschaft zu einer weiteren Belastungsprobe. Gerade die rheinischen Sonderkulturbetriebe im Bereich Obst und Gemüse stehen schon jetzt unter enormen Wettbewerbsdruck, da ausländische Ware zu deutlich geringeren Mindestlöhnen und Sozialstandards produziert wird als Produkte aus der Region. Insofern brauchen unsere Betriebe eine spürbare Kostenentlastung, um wettbewerbsfähig zu bleiben und um eine komplette Abwanderung des Sonderkulturanbaus aus Deutschland zu verhindern.“

Für die Bundesregierung hat der zuständige Bundessozialminister Hubertus Heil bereits verkündet, dass sie die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich machen wird.

 

 

 

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